Eine Straße (grau) auf der Fahrradfahrer fahren

BUGA 23: Posi­ti­ver Plan­fest­stel­lungs­be­scheid zur Rad­schnell­ver­bin­dung – Mei­len­stein erreicht

Mannheim, 02. November 2021

  • Wich­ti­ger Mei­len­stein: Am 29.10.2021 wur­de die Plan­fest­stel­lung der Rad­schnell­ver­bin­dung posi­tiv beschieden.
  • Für die durch die BUGA 23 her­ge­stell­te Teil­stre­cke der Rad­schnell­ver­bin­dung Mann­heim – Viern­heim – Wein­heim – Darm­stadt / Bun­des­gar­ten­schau 2023 (RS 15) ist das Plan­fest­stel­lung­ver­fah­ren abgeschlossen.
  • Der Rad­ver­kehr stellt neben dem ÖPNV eine wich­ti­ge, kli­ma­neu­tra­le Säu­le im Mobi­li­täts­kon­zept der BUGA 23 dar.

 

Ein bedeutendes Etappenziel ist erreicht: Am Freitag, 29.10.2021, wurde der positive Planfeststellungsbescheid vom Regierungspräsidium Karlsruhe für das von der BUGA 23 hergestellte Teilstück der Radschnellverbindung „RS 15“ erteilt und das Planfeststellungsverfahren für diesen Teil abgeschlossen. Die Strecke, die am westlichen Rand der Feudenheimer Au und des Spinelli-Geländes verläuft, ist Teil der Verbindung Mannheim – Viernheim – Weinheim – Darmstadt/ Bundesgartenschau 2023.

 

„Die Radschnellverbindung Mannheim-Viernheim-Weinheim ist ein weiterer großer Schritt in Richtung einer nachhaltigen Verkehrswende. Gerade der Anschluss des Mannheimer Nordens an das überregionale RSV-System bietet großes Potenzial, die Hauptverkehrsachsen auf Straßen und Schienen zu entlasten, Staus zu vermeiden und zur Luftreinhaltung beizutragen. Das wollen wir nun mit dieser Verbindung nutzen“, sagt der Mannheimer Verkehrsbürgermeister Ralf Eisenhauer.

 

„Mit dem positiven Planfeststellungsbescheid haben wir einen bedeutenden Meilenstein erreicht. Die Radschnellverbindung stellt für unsere insgesamt 2,1 Mio. Besucherinnen und Besucher eine komfortable, attraktive und sichere An- und Abreisemöglichkeit dar. Zusammen mit dem ÖPNV ist er eine wichtige Säule unseres Mobilitätskonzepts. Und einer von vielen Beiträgen auf der BUGA 23 zum Klimaschutz“, erklärt Michael Schnellbach, Geschäftsführer der BUGA 23 GmbH.

 

„Dass wir bereits im Oktober den positiven Bescheid in Händen halten dürfen, begeistert uns. Der zügigen Bearbeitung durch das Regierungspräsidium Karlsruhe, welches kontinuierlich den Vorgang bearbeitet hat, gebührt unser vollster Respekt“, freut sich Volker Jurkat, Abteilungsleiter „Verkehrsinfrastruktur | Hochbau“.

 

Die BUGA-Gesellschaft ist mit der Herstellung eines Teilabschnitts der Radschnellverbindung Mannheim – Viernheim – Weinheim – Darmstadt / Bundesgartenschau 2023 beauftragt, die in Zukunft zentrale Orte in der länderübergreifenden Metropolregion verbinden soll. Auch das Gelände der Bundesgartenschau 2023 in Mannheim wird an das Radschnellwegenetz und an die Mannheimer Innenstadt angebunden. Die rund sechs Kilometer lange Trasse schließt an den sich derzeit in der Entwurfsplanung befindlichen etwa 23 Kilometer langen Radschnellweg Heidelberg – Mannheim an. Dieser ist Teil des bundesländerübergreifenden Radschnellwege-korridors.

 

Die Strecke der BUGA ist der erste Teilabschnitt der „RS 15“, der realisiert wird. Mit dieser Strecke werden die Stadtteile Vogelstang, Wallstadt und Käfertal an die Innenstadt angebunden. Da die RSV eine qualitativ hochwertige Verkehrsinfrastruktur für Radfahrende und Fußgänger*innen darstellt, bietet sie für Berufspendler*innen eine attraktive Alternative zum Auto. Der Umstieg auf Fahrrad wird gefördert und stellt einen wichtigen Schritt zur nachhaltigen Verkehrswende dar. Für die Trasse wurde ein Potential von 2.900 Radfahrten pro Tag ermittelt.

 

Der Gemeinderat der Stadt Mannheim hat die Radschnellverbindung als Bestandteil der Entwicklung des Grünzugs Nordost am 23.05.2017 beschlossen und die beantragte Trassenführung am 06.10.2020.

 

Der Planfeststellungsbeschluss wird den Personen, die sich im Verfahren geäußert haben, zugestellt und mit den Planunterlagen vom 22.11.2021 bis 6.12.2021 bei der Stadt Mannheim zur Einsicht ausliegen.

 

Mit Erhalt des Planfeststellungsbeschlusses beginnen die für den Bau vorbereitenden Maßnahmen.

 

Hintergrundinformation Radschnellverbindung:

Radschnellverbindungen zeichnen sich aus durch:

  • min­des­tens fünf Kilo­me­ter Gesamtstrecke
  • über­wie­gend vier Meter breit
  • inter­kom­mu­na­le, weit­ge­hend kreu­zungs­freie Verbindung
  • bevor­rech­tig­te Füh­rung der Radfahrenden
  • bedeu­ten­de Ver­bin­dung für All­tags­rad­ver­kehr: min. 2.000 Rad­fah­rer in 24 h auf über­wie­gen­den Teil der Gesamtstrecke.

Radschnellverbindungen sind aufgrund direkter Führungen mit wenigen Stopps und großer Breiten besonders attraktiv, gerade auch auf längeren Distanzen. Sie haben aufgrund der steigenden Nutzung von E-Bikes und Pedelecs großes Potenzial, um die Hauptverkehrsachsen auf Straßen und Schienen zu entlasten, Staus zu vermeiden und zur Luftreinhaltung beizutragen. Bei Radschnellwegen wird die durchschnittliche Reisegeschwindigkeit dadurch erhöht, dass durch kreuzungsfreie oder bevorrechtigte Führungen die Radfahrerinnen und Radfahrer weniger oft anhalten und warten müssen. Im Land Baden-Württemberg sollen bis zum Jahr 2030 insgesamt 20 dieser Routen entstehen.

Weitere Infos finden Sie unter www.radschnellverbindungen-bw.de/

 

Bildunterschrift;

Radschnellverbindung zur BUGA23: Musterstrecke auf Spinelli

© Foto: BUGA 23 / Daniel Lukac